Wr. Baumschutzgesetz

Das Wiener Baumschutzgesetz ist eines der bemerkenswertesten Gesetze überhaupt. Nicht nur, weil es keine wissenschaftlich allgemein anerkannte Definition des Begriffes „Baum“ gibt. Viel Merkwürdiger ist die Anwendungsflexibiltät dieses Gesetzes. Beim Gemeindebau gegenüber wurde ordentlich geschlägert, Ersatzpflanzungen habe ich noch nicht gesichtet.

Betrifft es kleinere Baufirmen, sind Bäume besser geschützt als Menschen. Betrifft es die ganz Grossen, betrifft es sie nicht. Zum Beispiel beim Bau des monströsen Hochhauses auf der Laaerbergstrasse, gleich neben dem HQ der Baufirma (wie kriegt man eigentlich so eine Flächenwidmung?).

Anderswo fordert die MA mindestens 2m Sicherheitsabstand zu den Bäumen. Manchmal wird sogar gefordert, die Kronenbreite als Sicherheitsabstand zu Bäumen einzuhalten.

Aber manche dürfen ihre Container direkt auf die Wurzeln stellen

Hat keinerlei Konsequenzen. Das kommt wahrscheinlich davon, dass manche Baufirmen in Wien bereits Behördenstatus haben:

Da wundert da der Bericht des Rechnungshofes zur Verkehrsinfrastruktur des Bundes, hier ein kleiner Auszug:

Bei den bisherigen Strategischen Prüfungen Verkehr wurde stets die vom Projektwerber vorgeschlagene Alternative in die gesetzliche Grundlage für das hochrangige Verkehrsnetz aufgenommen, obwohl teilweise nachdrücklich negative Stellungnahmen der Umweltanwälte bzw. der Fachabteilungen des Ministeriums zur angewendeten Methodik bestanden und obwohl die im Umweltbericht der Strategischen Prüfung Verkehr dargestellten Alternativen teilweise wesentlich besser bewertet waren als die vom Projektwerber angestrebte Alternative (TZ19)

 

Mal raten, wer die Projektwerber waren …